Frauenarzt wechseln: Gründe & wie es klappt

Frauenarzt wechseln: Gründe und wie es gelingt

Sie sind mit Ihrer aktuellen Frauenärztin nicht mehr zufrieden oder ziehen um? Kein Problem! Sie haben jederzeit das Recht, Ihren Frauenarzt zu wechseln. Welche Gründe dafür sprechen – und wie der Wechsel klappt, lesen Sie hier!

Ultraschalluntersuchung der Brust beim Frauenarzt© iStock/Anchiy
Es gibt viele Gründe, den Frauenarzt zu wechseln.

Warum den Frauenarzt wechseln?

Ein häufiger Grund für den Wechsel des Frauenarztes ist ein Umzug in eine neue Stadt oder Region. Es ist wichtig, einen Arzt zu finden, der für Sie gut erreichbar ist und bei dem Sie sich wohlfühlen. Vielleicht haben Sie das Gefühl, dass Ihr aktueller Frauenarzt Ihre Bedürfnisse nicht ausreichend erfüllt oder Ihnen nicht genug Aufmerksamkeit schenkt. In diesem Fall ist es sinnvoll, nach einem Arzt zu suchen, der besser zu Ihnen passt.

Wenn Sie spezielle medizinische Anliegen haben, kann es zudem sein, dass Ihr aktueller Frauenarzt nicht über ausreichende Erfahrung oder Fachkenntnisse in diesem Bereich verfügt. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Arzt aufzusuchen, der auf Ihr Anliegen spezialisiert ist.

3 Red Flags beim Frauenarzt: Wann Sie zwingend wechseln sollten

Vertrauen und ein respektvolles Miteinander bilden die Basis einer jeden erfolgreichen Arzt-Patienten-Beziehung. Doch gerade beim Frauenarzt, wo es um sehr persönliche Themen geht, ist dies besonders wichtig. Es gibt einige Dinge, die Ihr Frauenarzt NIEMALS tun sollte.

1. Untersuchungen und Tests ohne Einverständnis

Jegliche Untersuchungen und Tests, einschließlich Abstrichen wie dem Pap-Test oder HPV-Test, dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung durchgeführt werden. Der Arzt muss Ihnen den Ablauf und die Risiken der Untersuchung genau erklären und Ihnen die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Ein absolutes No-Go ist es, wenn Ihr Arzt einen Test ohne Ihr Wissen oder gegen Ihren Willen durchführt.

2. Verurteilende Äußerungen

In der gynäkologischen Praxis werden oft sehr persönliche Themen besprochen. Der Arzt sollte dabei stets professionell und respektvoll bleiben. Verurteilungen oder negative Kommentare über Ihre Sexualität, Körperform, Lebensstil oder Entscheidungen haben in der Praxis nichts zu suchen. Fühlen Sie sich aufgrund von Äußerungen Ihres Arztes unwohl oder beschämt, sollten Sie einen Wechsel in Betracht ziehen.

3. Mangelnde Aufklärung und Kommunikation

Vor jeder Untersuchung hat der Arzt Ihnen diese genau zu erklären. Dazu gehört, was genau gemacht wird, warum es notwendig ist, welche Risiken und Nebenwirkungen es gibt und wie Sie sich auf die Untersuchung vorbereiten können. Während der Untersuchung sollten Sie jederzeit die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen und Schmerzen anzusprechen. Ein Arzt, der Ihnen keine ausreichenden Informationen gibt oder Ihre Fragen ignoriert, handelt unprofessionell.

So gelingt der Frauenarztwechsel: Schritt-für-Schritt

Sobald Sie sich für einen neuen Frauenarzt entschieden haben, vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch. In diesem Gespräch können Sie sich kennenlernen und besprechen, welche Fragen und Wünsche Sie haben.

Beim Erstgespräch:

  1. Bringen Sie Ihre Krankenkassenkarte und Ihre Patientenakte mit.
  2. Schildern Sie Ihrem neuen Frauenarzt Ihre Erfahrungen und Beschwerden.
  3. Stellen Sie Ihre Fragen.
  4. Besprechen Sie, welche Behandlungen Sie in Anspruch nehmen möchten.

Nach dem Wechsel:

  1. Informieren Sie Ihre alte Frauenarztpraxis über den Wechsel.
  2. Lassen Sie sich Ihre neue Frauenarztpraxis als Hausarzt in Ihrer Krankenkassenkarte eintragen.

Den Frauenarzt wechseln in der Schwangerschaft: Mögliche Fallstricke im laufenden Quartal

Sie haben im laufenden Quartal Ihrem Frauenarzt noch keinen Besuch abgestattet, ergo, Sie sind m aktuellen Quartal nicht in Behandlung – ist ein Frauenarztwechsel problemlos möglich. 

Tipp: Fordern Sie vorab Ihre Patientenakte an, um diese dem neuen Gynäkologen auszuhändigen.

Zu Schwierigkeiten beim Wechsel kann es dann kommen, wenn Sie bei Ihrem derzeitigen Gynäkologen bereits in Behandlung waren (im laufenden Quartal). Nun kann es passieren, dass die neue Praxis Sie erst im neuen Quartal als Neupatientin aufnimmt. Dies betrifft vor allem schwangere Frauen, da diese während der Schwangerschaft regelmäßig zum Frauenarzt müssen. Doch warum kommt es zu Problemen?

Der Grund liegt in der Vergütungsstruktur: Frauenärzte erhalten pro Quartal eine pauschale Vergütung von der Krankenkasse. Wurde diese Pauschale bereits vom alten Arzt abgerechnet, kann der neue Arzt sie im selben Quartal nicht erneut abrechnen.

Die Konsequenz? Der neue Arzt erhält für die Behandlung im laufenden Quartal keine Vergütung. Sie als Patientin müssen die Kosten selbst tragen. Ausnahmen gibt es keine, selbst bei Schwangerschaft oder Umzug.

Hinweis: Frauen, die privat versichert sind, haben freie Arztwahl und können jederzeit wechseln.

Frauenarztwechsel im Quartal: So meistern Sie die Hürden

Der Wunsch nach einem neuen Frauenarzt ist da, doch die Hürden im laufenden Quartal scheinen unüberwindbar? Keine Sorge, mit etwas Geduld und Hartnäckigkeit finden Sie eine Lösung. Hier sind unsere Tipps:

  • Pauschalvereinbarung: Vereinbaren Sie mit dem neuen Arzt eine Pauschalzahlung für die restliche Quartalsbetreuung. Diese begleichen Sie zunächst selbst und reichen die Rechnung im nächsten Quartal bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
  • Kompromissbereitschaft: Zeigen Sie sich flexibel und kompromissbereit. Fragen Sie beispielsweise nach einer Terminvereinbarung außerhalb der regulären Sprechstunden oder der Übernahme von Teilleistungen im laufenden Quartal.
  • Unterstützung durch die Krankenkasse: Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Sie kann Ihnen bei der Suche nach einem neuen Arzt helfen oder in Einzelfällen eine Härtefallregelung prüfen.
  • Unabhängige Patientenberatung: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland bietet kostenfreie Unterstützung bei Fragen und Problemen rund um den Arztwechsel.
  • Terminservicestellen: Versuchen Sie online oder telefonisch über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (116117) einen Termin zu ergattern.
  • Direkter Kontakt zu Praxen: Rufen Sie in gynäkologischen Praxen in Ihrer Umgebung an und schildern Sie Ihr Anliegen. Mit etwas Glück finden Sie so einen Arzt, der Sie noch im laufenden Quartal aufnehmen kann.