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Krank im Urlaub. Oh nee, und jetzt?

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Alles, was reisende Pechvögel wissen wollen.

Krank werden im Urlaub möchte niemand, schon gar nicht auf einer lang ersehnten Auslandsreise. Es kann aber alles passieren. Corona, ein unachtsamer Autofahrer, Beinbruch beim Wandern, verdorbenes Essen im Hotelrestaurant, Quallenbrand oder Insektengiftallergie. So oder so, deine Gesundheit ist gefährdet. Was solltest du in einem fremden Land tun, wenn du plötzlich von einer Krankheit böse überraschst wirst oder etwas Unvorhersehbares passiert?

Was ist zu tun bei einer Erkrankung

Erste Anlaufstelle (kein Notfall)

Möchtest du nicht gleich zum Arzt gehen, ist die Apotheke als erste Anlaufstelle gut geeignet. Das Personal kann dir nicht nur passende Medikamente und ein paar Tipps gegen deine Beschwerden mitgeben, sondern auch einen ortsansässigen Arzt empfehlen. Bei ernsten Symptomen, die über mehrere Tage anhalten und nicht besser werden, kannst du den Arztbesuch natürlich nicht umgehen.

Arzt aufsuchen: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Je nach Land und Aufenthaltsort kann die Suche nach dem richtigen Arzt etwas schwieriger gestalten als in der Heimat. Wo der nächste Arzt ist, kannst du dich natürlich nicht nur in der Apotheke, sondern auch an der Rezeption deines Hotels erkundigen. Die Adressen von Ärzten findest du ebenfalls in meisten Reiseführern aufgelistet. Das Problem ist, den Urlaubern werden öfters reine Privatärzte oder -kliniken empfohlen. Und das kann dir richtig teuer werden.


Du kannst auch deine Versicherung anrufen. In der Regel kann sie eine Liste mit Ärzten vor Ort geben oder zumindest wichtige Tipps zum weiteren Vorgehen. Im Zweifelsfall frage einfach gleich bei dem Arzt nach, ob die Kosten mit deiner Versicherungskarte übernommen werden oder ob du was zahlen musst.

Bei akuten Beschwerden

Bei starken Schmerzen oder anderen akuten Beschwerden ist es ratsam, direkt ins Krankenhaus zu fahren. So verlierst du keine Zeit und wirst direkt von einem Spezialisten aufgenommen. Hier gilt das gleiche wie beim Arztbesuch: achte darauf, dass es sich nicht um eine private Klinik handelt.


Wenn es dir an einem öffentlichen Ort plötzlich schlecht wird und niemand in der Nähe ist, den du kennst, schaue dich um - auch um dich herum sind Menschen. Bestimmt merkt jemand, dass es dir nicht gut geht, und bietet seine Hilfe an. Wenn nicht, bitte ruhig selbst um Hilfe, wenn nötig, auch in Gebärdensprache. Sei nicht schüchtern und habe keine Angst, missverstanden zu werden - in dieser Situation ist es wichtig, so schnell wie möglich zu handeln, und es ist keine Zeit für Vorurteile. Nur weil man Bürger eines anderen Landes ist, heißt das nicht, dass man an jemandem vorbeigehen kann, dem es offensichtlich schlecht geht. Und die Menschen um dich herum verstehen das auch.

Im Notfall: 112

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Wenn du zum Beispiel schwer verletzt bist und von einem Krankenwagen abgeholt werden musst, ist das einzig Wichtige, dass du so schnell wie möglich in ein Krankenhaus kommst. In dem Moment sind dann auch Kosten und Versicherungsbestimmungen erst einmal egal.

In diesem Fall wähle die einheitliche Notfallnummer in der EU: 112. Auch auf anderen Kontinenten hilft dir diese Nummer meist weiter, sofern du vom Handy anrufst. Denn aus allen internationalen Handynetzen wird die 112 an die lokale Notrufnummer weitergeleitet. 

Ansonsten wird die berühmte US-amerikanische 911 nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern auch in Kanada und zahlreichen karibischen Ländern wie auf den Bahamas, den Kaiman Inseln oder in der Dominikanischen Republik verwendet. Bist du in Neuseeland unterwegs, solltest du die 111 sicherheitshalber im Kopf behalten. In Australien ist die 000 Universalnotrufnummer.


Bist du bewusstlos, wirst du hoffentlich von jemanden in die nächste Klinik gebracht. Um Verzögerungen zu vermeiden, solltest du immer deine Dokumente, wenigstens die Versichertenkarte (Versicherungsnachweis) und Hoteladresse bei dir haben. So können die Rettungskräfte ohne zeitraubende Nachforschungen über deine Identität und Zahlungsfähigkeit sofort mit der Hilfe beginnen.


Sobald du wieder dazu in der Lage bist, setze dich am besten direkt mit deiner Versicherung in Verbindung, um die weiteren Schritte zu besprechen und dich zu erkundigen, wie deine Behandlung anschließend verrechnet wird. Es ist besonders wichtig, wenn es um längere Krankenhausaufenthalte, Rücktransport oder kompliziertere Behandlungen oder Operationen geht.

Behandlung: Das musst du im Ausland vorlegen, um behandelt zu werden

Europäisches Ausland

Wenn du im EU-Ausland eine Klinik oder einen Arzt aufsuchst, musst du deinen Personalausweis oder Reisepass und deine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzeigen.

Die EHIC (European Health Insurance Card) findest du auf der Rückseite deiner normalen Versichertenkärtchen aufgedruckt. Außerdem musst du zusätzlich ein Formular vor Ort ausfüllen, um aufgenommen zu werden.

In diesen Ländern gilt die EHIC: 

  • Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Nordmazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).

Folgende Gebiete gehören zwar geographisch nicht zu Europa, dafür aber zur EU. Deshalb kann die EHIC auch dort eingesetzt werden:

  • Azoren, Ceuta, Französisch-Guayana, Gibraltar, Gozo, Guadeloupe, Madeira, Martinique, Mayotte, Melilla, Réunion, Saint Barthelmy, Saint Martin (französischer Teil).

Außereuropäische Länder

In meisten außereuropäischen Ländern übernehmen die deutschen Krankenkassen die Behandlungskosten nicht. Alles was du in dem Fall vorlegen musst, ist dein Portemonnaie. Eine Reise ohne Auslandsreisekrankenversicherung ist ein großes Risiko. Sowohl finanziell als auch gesundheitlich.

Nur mit folgenden Ländern besteht eine Sondervereinbarung:

  • Türkei
  • Bosnien-Herzegowina
  • Tunesien

Hier benötigst du den sogenannten Auslandskrankenschein (bei manchen Krankenkassen als Anspruchsbescheinigung bezeichnet), um aufgenommen zu werden. Diesen musst du noch vor Einreise bei deiner Krankenkasse extra beantragen. Und jetzt einmal aufpassen: den Auslandskrankenschein musst du im Krankheitsfall erstmal vor Ort beim Sozialversicherungsträger des jeweiligen Landes gegen einen Behandlungsschein tauschen. 

Kosten für medizinische Versorgung im Urlaub

Wann werden die Kosten übernommen?

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, übernimmt deine Krankenkasse in der Regel in allen EU-Ländern Kosten für ambulante, stationäre medizinische und zahnärztliche Behandlungen sowie einige Arzneimittel. Dafür legst du beim Arzt einfach deine EHIC vor. Vorausgesetzt, wie schon erwähnt, der Arzt oder das Krankenhaus hat eine Zulassung für das gesetzliche Versicherungssystem des Landes.


Das heißt, als Urlauber erhältst du von der Krankenkasse bei einer akuten Erkrankung oder bei einem Unfall unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung. Leistungen, die aber bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können, werden von der Krankenkasse im Ausland nicht übernommen.


Es kann vorkommen, dass deine EHIC oder der Auslandskrankenschein aus irgendeinem Grund abgelehnt werden. Sollte das der Fall sein, hast du keine andere Wahl, als die Behandlung erstmal direkt selbst zu bezahlen und die Rechnung nachträglich bei deiner Krankenkasse einzureichen, um alles erstattet zu bekommen.


Wichtig: Nimm immer alle Belege mit! Sonst hast du keinen Nachweis über jene Kosten, die du aus eigener Tasche bezahlen musstest. Lasse dir am besten eine detaillierte Rechnung ausstellen, aus der hervorgeht, welche Behandlungen der Arzt genau vorgenommen hat. Die Quittungen reichst du nach deiner Rückkehr bei deiner Krankenkasse ein. Fehlen die Nachweise, wird der Betrag natürlich nicht erstattet.


Achtung: Nach dem Motto „andere Länder, andere Sitten" haben viele europäischen Staaten ein anderes Krankenversicherungssystem, als du es in Deutschland gewohnt bist. Es wird also nur das übernommen, was die Krankenkassen im jeweiligen Land den „heimischen" Patienten erstatten würden. Deshalb kann es sein, dass du höfflich (oder auch nicht) zur Kasse gebeten wirst und für Dinge zahlen musst, die du in Deutschland umsonst bekommen würdest.


Bist du privat krankenversichert, kannst du in der Regel mit einem höheren und umfangreicheren Schutz rechnen. Die Rechnung begleichst du selbst und legst sie dann bei deinem Versicherer für eine Rückerstattung vor. 

Wann werden die Kosten nicht übernommen?

Die Behandlungskosten in Privatkliniken werden dir nicht erstattet, da diese weder die Gesundheitskarte noch den Auslandskrankenschein akzeptieren. Des Weiteren musst du im Urlaub vor Ort, wie aber auch in Deutschland, bei vielen Leistungen an den Kosten beteiligen.


Sobald dein Urlaubsland außerhalb der Europäischen Union liegt, nützt dir deine gesetzliche Krankenversicherung nichts - die anfallenden Behandlungskosten bekommst du nicht erstattet. Deshalb sollte es zusätzlich immer eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.


Den Rücktransport nach Hause kann die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernehmen. Die Kosten für den Rücktransport musst du selbst zahlen. Es ist empfehlenswert, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die auch den Rücktransport abdeckt. Das gilt sowohl für Reisen außerhalb als auch innerhalb der EU.


Tipp: Du solltest auf Reisen stets genügend Bargeld oder zumindest eine Kreditkarte dabei haben für den Fall, dass etwas Unvorhersehbares passiert.

Wie du im Ernstfall viele Kosten sparst (auch als sturer Optimist)

Fassen wir zusammen: Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt innerhalb von EU oft nur einen Teil der Behandlungskosten, außerhalb dagegen meist überhaupt nichts. Außerhalb der EU brauchst du also eine Auslandskrankenversicherung auf jedem Fall – und keine Ausreden!


Tatsächlich kann aber eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung trotz der EHIC auch bei Reisen innerhalb der EU sinnvoll sein und sich lohnen. Glaubst du das?


Erstens bist du bei der Arztauswahl am Urlaubsort nicht an zugelassene Ärztepraxen gebunden. Auch wenn es dir nur hinter dem linken Ohr juckt und du es unbedingt einem Arzt zeigen möchtest, gehst du einfach hin. Zweitens musst du nicht auf einen großen Lottogewinn hoffen oder eine Bank überfallen, falls es wirklich ernst wird. Unfälle kann man leider nicht vorhersagen, wenn man kein Hellseher ist und eine Glaskugel nur in Souvenirausführung hat. Man kann aber im Voraus dafür sorgen, dass man im Notfall nicht einen Haufen Geld in das Gesundheitssystem eines fremden Landes, sondern ausschließlich Kräfte in sich und die eigene Genesung investiert.


Denk daran, was zum Beispiel im Falle eines schweren Unfalls im Ausland auf dich finanziell zukommen würde. Musst du nach Hause in Begleitung eines Arztes transportiert werden, hast du Pech. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland ist von den gesetzlichen Krankenkassen generell nicht abgedeckt. Kannst du raten, was du dafür aus eigener Tasche ungefähr zahlen müsstest? Locker (oder auch nicht) mehrere 10.000 Euro. Dazu können sich eventuell noch Behandlungskosten in einem Krankenhaus und Arztrechnungen addieren. Eine Auslandskrankenversicherung würde aber all diese Monsterkosten übernehmen.

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Für schwere finanzielle Verluste muss aber gar kein schwerer Unfall vorliegen. Gehst du im Urlaub wandern, knickst in einer unbefahrbaren Gebirgsregion um und kannst nicht weiterlaufen. Auf allen vieren schaffst du wahrscheinlich auch nicht weit. Was machst du?


Richtig – 112, falls dein Handy mitmacht. Kein Notfall, aber ohne Helikoptereinsatz geht es trotzdem nicht. 

Und da es so gesehen keine „medizinisch notwendige" Maßnahme ist, übernimmt deine Krankenkasse auch nicht die Kosten. Und die würden übrigens zwischen 5000 und 7000 Euro liegen. Die Auslandkrankenversicherung würde aber die Bergungskosten übernehmen.


Du fragst dich, was eine Auslandkrankenversicherung kosten würde? Für eine Urlaubsreise zahlst du normalerweise weniger als einen Euro pro Tag. Brauchst du noch Argumente, warum eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sich lohnt?



Sonderfall: Corona-Quarantäne im Urlaub

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Wer die Kosten für die Quarantäne und Rückreise trägt, ist vor allem von der Art der Reise und vom Reiseziel selbst abhängig.


Einige Länder übernehmen die Kosten für die eigens eingerichteten Quarantäne-Hotels. Bei Reisezielen, wo das nicht der Fall ist, bist du für den Aufenthalt und Verpflegung meistens selbst zuständig. Von den Krankenkassen und Auslandskrankenversicherung kannst du in dieser Situation nichts erwarten, da ein Quarantäne-Aufenthalt in einem Hotel keine medizinische Leistung ist. Erstattet werden dir normalerweise lediglich die vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten, wie auch bei jeder anderen Erkrankung im Urlaub.


Als Pauschalreisende hast du zumindest den Vorteil, dass du nach Ende der Quarantäne sicher wieder zurück nach Hause kommst. Wenn du aufgrund der Quarantäne am Urlaubsort festsitzt und die Heimreise nicht rechtzeitig antreten kannst, muss dein Reiseveranstalter sich um alternative Rückflüge kümmern. Außerdem ist es sogar möglich, über eine Minderung des Reisepreises zu verhandeln, wenn die Isolierung in die eigentliche Urlaubszeit fällt.


Geht die Quarantäne über die eigentliche Urlaubszeit hinaus, sieht das Ganze schwieriger aus. Wer dann für entstehende Kosten aufkommen muss - der Reisende selbst, der Veranstalter oder der Staat, muss wahrscheinlich das Gericht entscheiden. Geht aber das Hotel auf dich mit Kostenforderungen zu, solltest du erstmal auf keinen Fall zahlen, sondern an die Behörden verweisen.


Als Individualreisender bist du leider auf dich selbst gestellt und hast generell schlechtere Karten. Hast du deinen Flug aufgrund des positiven Schnelltestergebnisses verpasst, wirst du zur Kasse gebeten. Mit viel Glück kann man sich aber auf eine kostengünstige Umbuchung einigen, wenn die Airline sich kulant zeigt. Kannst du dein ursprünglich gebuchtes Hotel während der Quarantäne nicht mehr nutzen, bekommst du höchstwahrscheinlich nichts zurück. In einzelnen Fällen kann das Hotel eine Entschädigung vom Staat einfordern. Für dich als Urlauber ist die Erstattung von Kosten aber trotzdem nicht wirklich erfolgversprechend. Auch sämtliche Zusatzkosten, wie Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Verpflegung, muss man selbst tragen.


Tipp: Mit dem speziellen Corona-Reiseschutzbrief sind sowohl die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten als auch die Übernachtungskosten bei Quarantäne abdeckt.

Rette deine Urlaubstage!

Befindest du dich gerade auf der Urlaubsreise und wirst krank, kannst du dich nicht erholen und es ist nicht schön. Du kannst aber deine Urlaubstage retten, indem du dich von einem Arzt im Urlaub krankschreiben lässt. Es ist besonders wichtig, wenn deine Krankheit länger dauert als der Urlaub selbst.


Die weitere Prozedur kennst du – du meldest dich, am besten telefonisch, am ersten Tag bei deinem Arbeitgeber krank. Schicke eine Bescheinigungskopie auch per Email zu, denn vor allem bei einem Auslandurlaub kann es vorkommen, dass du schneller in der Heimat bist, als dein Brief. Und die Krankheitsmeldung muss spätestens am dritten Tag den Arbeitgeber erreichen.


Du sollst dich bei einer Krankheit während des Auslandsurlaubs auch bei der Krankenkasse melden und mitteilen, dass du erkrankt bist und wie lang es voraussichtlich dauern wird.


Die vereinbarte Urlaubszeit gilt natürlich in jedem Fall - das heißt, den Urlaub nach deiner Rückkehr bloß nicht selbstständig verlängern! Deine Urlaubstage bekommst du dann von deinem Arbeitgeber gutgeschrieben.

Fazit:

  • Innerhalb der EU übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für deine Behandlung, allerdings nur in beschränktem Umfang.
  • Im Rest der Welt musst du im Krankheitsfall selbst zahlen, sofern du keine Auslandsreisekrankenversicherung hast.
  • Eine Auslandskrankenversicherung ist sowohl bei Reisen innerhalb der EU als auch außerhalb sinnvoll, vor allem weil sie den Rücktransport übernimmt.
  • Für die Erstattung durch die Versicherung musst du die medizinische Behandlung im Ausland möglichst genau belegen können - Arztrechnungen oder Rezepte unbedingt aufbewahren!
  • Mit dem Reiseschutzbrief Corona bist du auch im Quarantäne-Fall am Urlaubsort abgesichert.
  • Lasse dich innerhalb deines Urlaubs von einem Arzt krankschreiben, damit du deine Urlaubstage nicht verlierst.

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