Krankmeldung beim Arbeit­geber So melden Sie sich korrekt krank

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Krankmeldung beim Arbeit­geber - So melden Sie sich korrekt krank

Arbeits­unfähig. Fieber, Schnupfen, was auch immer – Kranke können nicht arbeiten und sollten ihren Arbeit­geber zügig darüber informieren. © Getty Images / Contributor

Sich richtig krankmelden ist recht­lich wichtig. Wer krank aufwacht, sollte sich gleich beim Arbeit­geber abmelden. Telefo­nische Krank­schreibung ist nun dauer­haft möglich.

Eine Grippe hat Sie erwischt? Sind Sie erkrankt, so dass Sie nicht arbeiten können, geben Sie Ihrer Firma so früh wie möglich Bescheid, am besten noch vor Arbeits­zeit­beginn und Arzt­besuch. Kontaktieren sollten Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer die richtige Stelle, in der Regel ihre Chefin oder ihren Chef oder die Personal­abteilung. Am einfachsten geht das telefo­nisch. So können Erkrankte sicher­stellen, dass ihre Krankmeldung ankommt.

Niemand kann sich darauf verlassen, dass ein Büro­nach­bar die Krankmeldung weitergibt. Tut dieser das nämlich nicht, sind Angestellte nicht ordnungs­gemäß krank gemeldet und es droht ihnen sogar eine Abmahnung. Hier finden Sie alle wichtigen Regeln im Über­blick.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.05.2023 um 10:04 Uhr
    Nur Donnerstag, Freitag, Samstag krank

    @test-frage: Ist in Ihrem Arbeits- oder Tarif­vertrag keine andere Regelung enthalten, kommt die Grundregel des Entgeltfortzahlungsgesetzes zum Zuge, nachdem Sie ohne ärzt­liches Attest drei Kalendertage zu Hause bleiben dürfen. In diesem Fall benötigen Sie bei einer Erkrankung an drei Tagen Donnerstag, Freitag und Samstag keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt.

  • test-frage am 05.05.2023 um 07:40 Uhr
    Donnerstag, Freitag krank am Montag gesund. AU ?

    Hallo Test:
    Zitat: "Arbeiten Sie etwa montags bis freitags und erkranken an einem Dienstag, dann ist Donnerstag der dritte Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Am Freitag muss ein ärztliches Attest vorliegen.
    Werden Sie am Donnerstag krank, gilt der Samstag als dritter Krankheitstag. Spätestens am darauf folgenden Montag, dem nächsten für Sie üblichen Arbeitstag, müssen Sie zum Arzt und sich krankschreiben lassen."
    Frage:
    Wenn ich an einem Donnerstag erkranke und ab Sonntag wieder gesund bin, und Montag zur Arbeit gehe, muss ich dann für Donnerstag und Freitag eine Krankschreibung haben?

  • AlterTester am 20.02.2023 um 14:38 Uhr
    Woran erkrankt - Offenbarungspflicht

    Hallo TEST, eure Antwort auf die Frage *Muss ich bei der Arbeit sagen, woran ich erkrankt bin ?* war *Nein*, weil das den Arbeitgeber nichts angeht. Das ist grundsätzlich richtig, aber nicht immer. Beispiel: Wenn man im Bereich der Lebensmittelbe- und verarbeitung beschäftigt ist und eine Infektionskrankheit bekommt, die im Infektionsschutzgesetz aufgelistet ist (das hat jetzt NICHTS mit Corona zu tun), ist man schon seit vielen Jahren verpflichtet, das dem Arbeitgeber zu offenbaren. Die Gründe dafür sind wohl einleuchtend. Hier geht der Schutz der Bevölkerung vor Datenschutz. Kaum vorstellbar.... aber sowas gibt es.

  • Xamalion am 20.02.2023 um 10:21 Uhr
    Was ist mit kranken Eltern?

    Meine Eltern sind 80 und wenn die mal Probleme haben muss ich auch einspringen. Gibt es dafür schon eine Lösung? Ist ja inzwischen auch schon ein gesamtgesellschaftliches Problem mit Überalterung. Sie sind zum Glück keine Pflegefälle, aber wenn die krank sind muss ich auch da sein.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.02.2023 um 14:56 Uhr
    Informationspflicht

    @Alex.92: Auch wenn Arbeitnehmende nicht mehr die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, müssen sie diesem natürlich mitteilen, dass Sie krank geschrieben sind und ob es sich um eine Erst- oder Folgekrankschreibung handelt.
    Mit diesen Informationen kann die Arbeitgeberin sich dann von der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nebst der weiteren Infos, wie zum Beispiel die Dauer holen.