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Female gynecologist and patient in chair, top view

© IMAGO/ PantherMedia / Sergiy Tryapitsyn

Tagesspiegel Plus

IGeL beim Frauenarzt: Wie sinnvoll ist der vaginale Ultraschall?

Schädliche „Individuellen Gesundheitsleistungen“ in Arztpraxen sollten verboten werden, sagt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Als Beispiel nennt er den vaginalen Ultraschall – zu Recht?

Sucht eine Frau die Gynäkologin oder den Gynäkologen auf, kann das unterschiedliche Gründe haben: schmerzhafte Beschwerden, die Hoffnung auf ein Kind oder einfach die jährliche Krebsvorsorge. Was immer sie in die Praxis treibt, mit einem wird sie nicht rechnen – dass ihre Ärztin oder ihr Arzt ihr Schaden zufügt, um ein paar Euro extra einzustreichen.

Genau das aber unterstellt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD). Er fordert, dass einige der Selbstzahler-Angebote in Arztpraxen verboten werden und nannte die Ultraschall-Untersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter als Beispiel. Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, hätten in Arztpraxen nichts zu suchen und gehörten verboten, so sagte Schwartze vergangene Woche dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

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