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Wichtiger Entscheid im Fall Mörgeli

Entschädigung von 20 Monatslöhnen gefordert: Christoph Mörgeli (links) und der damalige Uni-Rektor Andreas Fischer im Herbst 2012. Fotos: Keystone

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War die Entlassung von Christoph Mörgeli missbräuchlich? Oder ging alles mit rechten Dingen zu? Mehr als zwei Jahre hat die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen über dieser heiklen Frage gebrütet. Jetzt hat sie entschieden, aber niemand will sagen wie. Kommissionspräsidentin Viviane Sobotich erklärt, sie dürfe nicht informieren. Die Uni Zürich bestätigt zwar, den Entscheid erhalten zu haben. Man werde sich dazu aber nur äussern, wenn das Urteil rechtskräftig sei (also nicht angefochten wird) – oder wenn jemand anders das Urteil publik mache. Dieser andere wäre Christoph Mörgeli. Doch weder er noch sein Anwalt, der Solothurner SVP-Kantonsrat Manfred Küng, mochten auf Anfragen des «Tages-Anzeigers» reagieren. Weil sie unterlegen sind?

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