Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Zürcher Schlauchboot-Regeln Böötle, aber richtig!

Beliebtes Freizeitvergnügen in Zürich: Im Gummiboot oder auf der Luftmatratze die Limmat hinabfahren. 

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Die Limmat hat derzeit eine Temperatur von knapp 23 Grad. Das lockt nicht nur Badende in Scharen an den Fluss, auch die Gummibootdichte nimmt an heissen Sommertagen zu. 

Flussfahrten sind aber keinesfalls ein trivialer Freizeitspass. Fliessgewässer bergen viele Gefahren wie Strömungen, Unterspülungen oder Walzen. Pro Jahr ertrinken in der Schweiz durchschnittlich drei Personen bei Fahrten auf Flüssen oder Seen. Damit die Limmatfahrt ein ungetrübtes Vergnügen bleibt, gilt es folgende Sicherheitsregeln und gesetzlichen Vorgaben einzuhalten: 

Was ein Schlauchboot ausmacht

Die Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) unterscheidet zwischen Strandbooten und Schlauchbooten. Beide werden umgangssprachlich Gummiboote genannt. Im Gegensatz zu Strandbooten verfügen Schlauchboote über mehrere separate Luftkammern, deshalb sind sie sicherer. Erlaubt sind aber beide Arten.

Übrigens brauchen Boote, die auf öffentlichen Gewässern eingesetzt werden, eine Zulassung mit Schiffsausweis und Kontrollschild. Davon generell ausgenommen sind Strandboote und Schlauchboote, die kürzer sind als 2,5 Meter. Wer ein grösseres Gummiboot hat, kann sich zur Immatrikulationspflicht im Kanton Zürich bei der Schiffszulassung informieren. 

Wo auf der Limmat ein Fahrverbot gilt

Zwischen der Münsterbrücke und dem Lettenwehr ist das befahren der Limmat verboten. Es sei denn, man verfügt über eine Ausnahmebewilligung des Kantons Zürich oder der Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich.

Kontrollieren die Situation vor Ort: Polizei im Einsatz auf der Limmat.

Auf Strecken, wo die Bootsfahrt erlaubt ist, haben Gummiboote keinen Vortritt gegenüber anderen Schiffen.

Wasserstand und Abflussmenge beachten

Vor einer Fahrt auf der Limmat sollte man einen Blick auf die aktuellen Wasserstands- und Abflussdaten werfen. Bei einer Abflussmenge von über 100 Kubikmetern pro Sekunde rät die Stadtpolizei Zürich dringend vom Befahren der Limmat mit einem Schlauch- oder Gummiboot ab.

Auf die Temperaturen achten

Bei einer Bootsfahrt auf der Limmat unbedingt an den Sonnenschutz denken, und selbst wenn die Wassertemperatur gerade angenehm sein sollte: Zu lange im kühlen Nass bleiben kann zu Unterkühlung und Muskelkrämpfen führen.

Unbedingt alles anschreiben

Schlauchboote müssen mit dem Namen, der Adresse und wenn möglich auch der Telefonnummer der Eigentümerin oder des Eigentümers gut sichtbar beschriftet sein. Dies kann Leben retten: Wenn ein herrenloses Gummiboot aufgefunden wird, können Polizei- und Rettungskräfte so schneller feststellen, ob das Boot als verloren gemeldet ist oder ob jemand möglicherweise vermisst wird oder in Gefahr geraten ist. 

Schwimmwesten tragen

Nur gerade 12 Prozent der Böötlerinnen und Böötler tragen auf Flüssen eine Rettungsweste. Mag sein, dass es ein uncooles Accessoire und mässig sexy ist, auf Fliessgewässern muss aber gemäss BSV jede Person an Bord eines Bootes eine dabeihaben – auch auf Schlauchbooten. Für jede fehlende Weste kann die Polizei eine Busse von 50 Franken aussprechen. 

Schwimmwesten sind Pflicht: Gerät man ins Wasser, wird man automatisch auf den Rücken gedreht.

Gute Westen drehen Personen im Wasser automatisch auf den Rücken. So haben auch jene freie Atemwege, die ohnmächtig werden. Und da jederzeit jemand aus dem Boot fallen kann, sollten die Westen bereits zu Beginn der Fahrt angezogen werden. 

Allerdings gilt diese Vorschrift nur für Schlauchboote mit mehr als einer Luftkammer. Wer auf einem aufblasbaren Einhorn, einer Luftmatratze oder einem Schwimmring mit nur einer Luftkammer unterwegs ist, muss keine Schwimmweste tragen. 

Steuern ist besser als treiben lassen

Wer Erfahrung im Umgang und Steuern von Schlauchbooten hat, sollte die erlaubten Teilstrecken der Limmat problemlos meistern können. Heikel sind schwer manövrierbare Objekte wie Luftmatratzen und -reifen, Flamingos, Einhörner oder sonstige aufblasbare Gegenstände. Die Polizei empfiehlt, auf solche Schwimmkörper zu verzichten.

Zusammenbinden kann gefährlich werden: Boote und aufblasbare Gegenstände lassen sich so nicht gut manövrieren.

Abstände einhalten und Boote nicht zusammenbinden

Während der Fahrt ist es wichtig, sowohl zu den anderen Gummibooten als auch zu Brückenpfeilern oder anderen Hindernissen im Fluss genügend Abstand zu halten. Aus Sicherheitsgründen ist ausserdem das Aneinanderbinden von Schwimmgeräten nicht erlaubt. Wenn mehrere Objekte aneinandergebunden sind, wird das Manövrieren schwerer.

Die Polizei weist ausserdem darauf hin, dass niemand am Boot festgebunden werden soll. Erst recht keine Kinder. Sie müssen eine Schwimmweste tragen, die ihrer Körpergrösse entspricht. 

Rechtzeitig zum Ausstieg abzweigen

Wer auf der Limmat unterwegs ist, sollte die Signalisationen verstehen und sich vor der Flussfahrt darüber informieren, wo sich die Ein- und Ausstiegsstellen befinden. 

Vor dem Höngger Wehr müssen die Boote aus Sicherheitsgründen zwingend aus dem Wasser gezogen werden. Die Polizei hat 270 Meter oberhalb des Wehrs eine Sperrzone mit gelben Bojen signalisiert, auf welcher Boote nicht verkehren dürfen. Die Ausstiegsstellen befinden sich auf der linken Flussseite, der Wiedereinstieg unterhalb des Wehrs ist ausgeschildert.

Die Bauarbeiten an der Ausstiegsstelle beim Höngger Wehr sind zwar noch nicht abgeschlossen, der Ausstieg ist aber jederzeit möglich.

Gedränge am Ein- und Ausstieg: Beim Höngger Wehr muss man die Limmatfahrt kurz unterbrechen. 

Es macht auch nüchtern Spass

Zwar gilt auf Gummibooten, die nicht immatrikuliert werden müssen, seit 2020 keine Promillegrenze mehr. Die körperliche Leistungsfähigkeit wird durch Alkoholkonsum aber herabgesetzt, deshalb ist die gesetzliche Anforderung, dass nur fahrtüchtige Personen ein Boot steuern dürfen, weiterhin in Kraft. Abgesehen davon kann man auch nach der Flussfahrt immer noch auf das ungetrübte Vergnügen anstossen.