Mörgeli-Urteil ist rechtskräftig

Christoph Mörgeli akzeptiert das gerichtliche Verdikt über seine Kündigung durch die Universität. Er erhält damit 17 Monatslöhne als Abfindung und Entschädigung, wird aber nicht mehr angestellt.

Walter Bernet
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Christoph Mörgeli an einem Interview 2012. (Bild: Simon Tanner / NZZ)

Christoph Mörgeli an einem Interview 2012. (Bild: Simon Tanner / NZZ)

Christoph Mörgeli akzeptiert das Urteil des Zürcher Verwaltungsgericht, zu seiner Entlassung als wissenschaftlicher Mitarbeiter durch die Universität Zürich. Damit findet das vom SVP-Politiker und Titularprofessor für Medizingeschichte Entschädigungsverfahren nach gut drei Jahre seinen Abschluss. Das Urteil kann nun in Rechtskraft treten.

Hart kritisierte Universität

Mörgeli, der von seiner Wählerschaft wohl nicht zuletzt wegen des andauernden öffentlich geführten Kontroverse im letzten Herbst nicht mehr in den Nationalrat gewählt wurde, erhält danach eine Abfindung und Entschädigung von insgesamt 17 Monatslöhnen. Sein Hauptantrag, nämlich die Wiederanstellung an der Universität, ist hingegen abgewiesen worden. Das Urteil des Verwaltungsgerichts hält fest, dass die Universität bei der Kündigung in formeller und materieller Hinsicht nicht rechtmässig gehandelt habe. So sei das Verfahren der Leistungsbeurteilung durch die Vorgesetzten nicht ergebnisoffen gewesen.

Wie Mörgelis Anwalt schreibt, habe man auf den Weiterzug verzichtet, weil auf juristischem Weg «nicht mehr zu holen» wäre. Die Mitteilung spricht allerdings von «politischem Handlungsbedarf». Vorgeworfen wird der Universität, sie habe «mit hoher Wahrscheinlichkeit» für ihre Anwälte mehr Geld ausgegeben als sie Mörgeli als Entschädigung zahlen müsse. Darüber müsse die Politik von der Universität Auskünfte verlangen.

Weitere Verfahren

Mörgeli betreffend sind jetzt in juristischer Hinsicht noch die Strafuntersuchungen gegen seinen Vorgesetzten Flurin Condrau wegen Amtsgeheimnisverletzung und gegen den früheren Rektor Andreas Fischer wegen Amtsdelikten offen. Weitere Verfahren betreffen Amtsgeheimnisverletzungen von Universitätsrätin und Nationalrätin Kathy Riklin sowie von der am gleichen Institut wie Mörgeli tätigen Titularprofessorin Iris Ritzmann.