Zürcher Hochschule
Die Entlassung von Christoph Mörgeli war nicht rechtmässig

Die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen hatte im Dezember ein Urteil gefällt im Fall Mörgeli. Danach blieb der Bericht unter Verschluss. Jetzt liegt er laut einem Medienbericht vor.

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SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli

SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli

Keystone

Am 18. Dezember hat die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen ihr Urteil gefällt, nachdem der SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli gegen seine Kündigung als Kurator des Medizinhistorischen Museums im Jahr 2012 rekurriert hatte. Beide Seiten halten den Bericht seit Monaten unter Verschluss; jetzt liegt er der «SonntagsZeitung» vor. Der Bericht kritisiert beide Seiten. Besser steht Christoph Mörgeli da. «Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen», heisst es im Schreiben. Man habe festgestellt, «dass die Auflösung des Anstellungsverhältnisses des Rekurrenten unrechtmässig war».

Die Kommission rügt , dass der damalige Rektor Andreas Fischer die Kündigung allein ausgesprochen hatte, obwohl dies Sache der Universitätsleitung wäre. Der Bericht hält fest, dass die Verfügung durch Fischer «formell mangelhaft» gewesen sei. «Die formellen Mängel des Kündigungsverfahrens wiegen vorwiegend schwer: Einerseits wurde die Kündigung durch den unzuständigen Rektor ausgesprochen und anderseits wurde der Anspruch des Rekurrenten auf vorgängige Gewährung des rechtlichen Gehörs verletzt». Erschwerend käme hinzu, dass die Entlassung schon feststand, bevor Mörgeli das rechtliche Gehör gewährt wurde.

Keine Rede von Wiedereinstellung im Bericht

«Unverständlich» findet die Rekursinstanz auch, weshalb die Uni nach dem ersten Artikel im «Tages-Anzeiger» über Mörgelis fachliche Leistung im September 2012 «nicht umgehend Hilfe anbot und der öffentlichen Ausbreitung von internen Angelegenheiten nicht entgegentrat». Das sei eine «Fürsorgepflichtverletzung» des Arbeitgebers.

Trotzdem kann sich auch Mörgeli nicht richtig freuen. Von seiner Wiedereinstellung durch die Hochschule, wie er das verlangte, ist im Bericht keine Rede. Stattdessen wird die Universität lediglich verpflichtet, ihrem prominenten Ex-Mitarbeiter drei Monatslöhne auszuzahlen. Die Kommission wirft Mörgeli «schwere Loyalitätspflichtverletzung» vor, weil er seinen Vorgesetzten Flurin Condrau und andere Mitarbeiter in der Öffentlichkeit kritisierte. Mörgeli habe sich zwar gegen die «Pressekampagne» wehren dürfen, nicht aber öffentlich Mobbing-Vorwürfe und die Forderung nach strafrechtlichen und disziplinarischen Massnahmen erheben dürfen. Durch dieses Verhalten habe er seine Entlassung «materiell gerechtfertigt».

Mörgeli hat trotz des Teilerfolgs das Urteil an das kantonale Verwaltungsgericht weitergezogen.