Affäre Mörgeli
Christoph Mörgeli soll keine dritte Chance erhalten

Christoph Mörgelis Zeit als Leiter des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich läuft ab: Morgen dürfte die Uni ihn ordentlich entlassen.

Lorenz Honegger
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Christoph Mörgeli im Medizinhistorischen Museum an der Zürcher Rämistrasse.

Christoph Mörgeli im Medizinhistorischen Museum an der Zürcher Rämistrasse.

Sabina Bobst

Uni-Rektor Andreas Fischer, Institutsleiter Flurin Condrau und ein Mitarbeiter des Personaldienstes dem SVP-Nationalrat werden am Freitag das Ergebnis seiner zweiten ausserordentlichen Mitarbeiterbeurteilung eröffnen.

Bei der ersten Beurteilung im Februar war das Ergebnis negativ ausgefallen, worauf ihm die Uni-Führung mit einer sechsmonatigen Bewährungsfrist eine zweite Chance gewährte. Fällt das Resultat der neuen Evaluation auch negativ aus, wird die Universität Mörgeli entlassen. Dies kündigte die Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli gestern in der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens an.

Mörgeli will noch einmal 6 Monate

Laut der «Rundschau» erwartet Christoph Mörgeli, dass ihm die Uni Zürich im Fall einer erneuten Negativ-Beurteilung eine zweite halbjährige Bewährungsfrist und damit eine dritte Chance gewährt. Doch dazu ist die Universität nicht bereit, wie Aeppli betonte. Mörgelis Entlassung dürfte daher nur noch Formsache sein.

Die Regierungsrätin widersprach zudem seinem Vorwurf, er habe aus der Presse von der Kritik an seiner Arbeit erfahren müssen: Die Universität habe ihn im letzten Herbst mit dem Inhalt des akademischen Berichts 2011 konfrontiert, so Aeppli. Wie die «Nordwestschweiz» gestern berichtete, wusste Mörgeli sogar noch länger von den Vorwürfen Bescheid. Bereits im Bericht 2010 ist von «unglaublich schlechten Lagerungsbedingungen» in der Objektsammlung des Instituts und vom nicht mehr zeitgemässen Niveau der Dauerausstellung die Rede.

Immerhin: Sofern es am Freitag wie erwartet zu einer zweiten Negativ-Beurteilung kommt, wird Christoph Mörgeli laut Regierungsrätin Aeppli ordentlich und nicht fristlos entlassen, wie diese Woche verschiedentlich spekuliert worden ist.

Entlassung ist immer möglich

Als Rechtfertigungsgrund für eine fristlose Entlassung reicht es nicht, dass der scharfzüngige Professor seinem Vorgesetzten letzte Woche nach dem Bekanntwerden des akademischen Berichts 2011 in aller Öffentlichkeit Mobbing vorwarf und rechtliche Schritte gegen ihn in Erwägung zog, sagt Thomas Geiser, Rechtsprofessor mit Spezialgebiet Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen: «Wenn Schlussfolgerungen aus einer vertraulichen Mitarbeiterbeurteilung an die Öffentlichkeit gelangen, muss der Mitarbeiter darauf reagieren können.»

Ordentliche Entlassungen von Universitätsangestellten wegen ungenügender Leistungen seien aber «grundsätzlich immer möglich» und an Schweizer Hochschulen auch nicht völlig ausserhalb der Norm.