Nach Anschuldigungen: Ehemaliger SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli wehrt sich gegen Vorwürfe

Der ehemalige SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli fordert die Staatsanwaltschaft auf, das Strafverfahren wegen übler Nachrede gegen ihn einzustellen.

Kari Kälin
Drucken
Der ehemalige SVP-Nationalrat Christoph Moergeli hat die Staatsanwaltschaft in einem E-Mail aufgefordert, das Strafverfahren gegen ihn einzustellen.(Bild: KEYSTONE/Lukas Lehmann)

Der ehemalige SVP-Nationalrat Christoph Moergeli hat die Staatsanwaltschaft in einem E-Mail aufgefordert, das Strafverfahren gegen ihn einzustellen.(Bild: KEYSTONE/Lukas Lehmann)

In einem Tweet vom 6. Januar 2015 hat Christoph Mörgeli Jolanda Spiess-Hegglin als «Falschbeschuldigerin» bezeichnet. Der frühere SVP-Nationalrat bezog sich auf die Vorkommnisse an der Landammannfeier 2014 (wir berichteten). Spiess-Hegglin hat am 5. Juni dieses Jahres bei der Staatsanwaltschaft See/Oberland einen Strafantrag gegen Mörgeli eingereicht. Die ehemalige Zuger Kantonsrätin wirft ihm üble Nachrede vor. Auf Twitter schrieb sie im vergangenen Juni, sie sei auf der Suche nach einem alten Tweet auf jenen von Mörgeli gestossen.

Jetzt wehrt sich Mörgeli gegen die Anschuldigungen. Am Montag hat er die Staatsanwaltschaft in einem E-Mail aufgefordert, das Strafverfahren gegen ihn einzustellen. Zudem verlangt er, die Staatsanwaltschaft solle Spiess-Hegglin ernsthaft befragen, wann sie Kenntnis von seinem Tweet erhalten hat.

Der Zeitpunkt der Kenntnisnahme von Mörgelis Kurznachricht ist entscheidend. Bei übler Nachrede und Verleumdung handelt es sich um Antragsdelikte. Das bedeutet, dass das Opfer einen Antrag stellen muss, damit die Justizbehörden ermitteln. Das Recht darauf endet drei Monate nachdem das Opfer erfahren hat, wer der mutmassliche Täter ist. Spiess-Hegglin hat Mörgeli aber erst dreieinhalb Jahre nach dessen Tweet angezeigt.

Wann hat Spiess-Hegglin den Tweet gesehen?

«Ich kann belegen, dass Spiess-Hegglin kurz nach meinem Tweet auf Twitter reagiert hat», sagt Mörgeli. Ins gleiche Horn stösst Claudio Schmid. Der Zürcher SVP-Kantonsrat twitterte gestern, Spiess-Hegglin habe den Tweet gekannt, behaupte aber, nichts davon gewusst zu haben. «Wurde hier gerade die Justiz irregeführt?», fragt Schmid. Als Beleg führte er Reaktionen von mehreren Twitter-Nutzern an, die Mörgeli für seine Aussage gegen Spiess-Hegglin kritisiert hatten. Die Angeschossene markierte diese Tweets jeweils mit einem «Gefällt mir». «Spiess-Hegglin kann sich schwerlich auf den Standpunkt stellen, dass sie Mörgelis Kurznachricht vom Januar 2015 erst im vergangenen Juni gesehen hat», sagt Schmid. Jolanda Spiess-Hegglin ihrerseits kontert die Vorwürfe aus den Reihen der SVP. «Man versucht abermals, aus einer Betroffenen eine Täterin zu machen», sagt sie.

Selbst wenn sie einen Antwort-Tweet auf Mörgelis Kurznachricht bereits im Januar 2015 und nicht erst im Frühling 2018 mit «Gefällt mir» markiert hätte, heisse das nicht, dass sie auch Mörgelis Tweet schon damals entdeckt habe, weil sie ihm auf Twitter nicht folge. Jeder, der Twitter einigermassen verstehe, wisse das. «Damals wurde ich täglich mit Hunderten verletzender Kommentare eingedeckt, es war für mich unmöglich, jeden einzelnen Tweet zu lesen.» Ausserdem reiche sie nicht leichtfertig und nach Ablauf von Fristen Strafanträge ein.

Steigende Zahl von Ehrverletzungsklagen lähmt Zürcher Justizapparat

Die Staatsanwaltschaft klärt derzeit unter anderem ab, zu welchem Zeitpunkt Spiess-Hegglin tatsächlich Kenntnis vom Tweet genommen hat, wie eine Sprecherin sagt. Die zuständige Staatsanwältin weiss auch Bescheid über die Einwände, die Claudio Schmid gegen den Strafantrag vorgebracht hat. Der Kantonsrat sagt, es gehe ihm in diesem Fall gar nicht um die involvierten Personen, sondern «um das Grundproblem, dass die steigende Zahl von Ehrverletzungsklagen den Zürcher Justizapparat lähmt». Es dürfe nicht sein, dass die Justiz nach verpassten Fristen aktiv werde. Schmid verlangt in einem Vorstoss, dass bei einer Strafklage wegen Ehrverletzungsdelikten eine Kaution hinterlegt werden muss.