Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Traditionsreich»: Staatsrat will Jagd auf den gefährdeten Vogel nicht verbieten

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Bestand der Waldschnepfe ist bedroht. Trotzdem darf sie im Kanton gejagt werden. Eine Grossrätin will vom Staatsrat wissen, wie er den Brutvogel künftig besser schützen will. Dieser schliesst ein Jagdverbot aus, plant aber eine Verschiebung der Jagdzeit.

Zwischen feuchtem Waldboden, Baumrinde und Laub ist sie kaum zu erkennen. In ihrem braun-weiss-schwarz gemusterten Gefieder verschmilzt die Waldschnepfe nahezu perfekt mit ihrer Umgebung. Wer den etwa haustaubengrossen Watvogel in freier Wildbahn beobachten will, muss genau hinsehen und etwas Glück haben. Schliesslich ist der scheue Vogel nachtaktiv. Und zunehmend selten. Der Bestand der Waldschnepfe ist in der Schweiz seit 1990 rückläufig. Auf der Roten Liste der bedrohten Arten wird der Brutvogel als «gefährdet» aufgeführt. Ein Mitgrund dafür: Jährlich fallen in der Schweiz über 1400 Exemplare der Jagd zum Opfer.

Während alle deutschsprachigen Kantone die Jagd auf die Waldschnepfe abgeschafft haben, darf der Vogel in sieben Kantonen der Schweiz noch bejagt werden, so auch im Kanton Freiburg. Ob dies so bleiben werde und was der Kanton unternehmen will, um die Waldschnepfe besser zu schützen, will SP-Grossrätin Christel Berset (Freiburg) in einem parlamentarischen Vorstoss vom Staatsrat wissen.

Gefährdet und gejagt

Im Kanton Freiburg erlegen Jagende jährlich im Schnitt 100 Schnepfen, argumentiert Berset darin. Die Jagd auf den Brutvogel ist vom 20. Oktober bis zum 14. Dezember erlaubt. Damit sollen die einheimischen Waldschnepfen geschont werden, die zu diesem Zeitpunkt bereits weitergezogen sein sollten. Als Zugvogelart überwintern die meisten einheimischen Tiere südlich der Schweiz, während gleichzeitig Tiere aus Nordosteuropa vorübergehend hierzulande Rast machen.

Dennoch zeige sich laut Studien, dass sich die Mehrheit der in der Schweiz brütenden Waldschnepfen Ende Oktober noch in der Schweiz aufhält, weshalb bei der Jagd auch einheimische Waldschnepfen erlegt werden. So füge die Jagd auf die Waldschnepfe im Kanton Freiburg unnötigen Druck auf eine bereits stark unter Druck stehende Art hinzu, schreibt die Grossrätin in dem Vorstoss.

Schrumpfender Lebensraum

In seiner Antwort erkennt der Staatsrat an, dass der Lebens- und Brutraum der Waldschnepfe in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen ist. Er ergänzt – berufend auf die kantonale Jagdstatistik – dass in den letzten drei Jahren jährlich zwischen 75 und 78 Waldschnepfen im Kanton erlegt wurden. Ein Waldschnepfen-Projekt des Bundes habe gezeigt, dass die weiterhin ausgeübte Jagd die einheimische Brutpopulation beeinflusse.

Eine eigens für dieses Projekt eingerichtete wissenschaftliche Begleitgruppe kam dem Staatsrat zufolge jedoch zu der Erkenntnis, dass die derzeitige Jagdpraxis mit der Erhaltung der einheimischen Schnepfen vereinbar sei, wenn die Jagdmodalitäten angepasst würden. Sinnstiftende Anpassungen seien, die Dauer der Jagdzeit zu verkürzen, die Anzahl der pro Jägerin oder Jäger entnommenen Schnepfen zu reduzieren und Zonen einzurichten, in denen Schnepfen nicht geschossen werden dürfen.

Spätere Jagdzeit

Der Staatsrat beabsichtigt, den eidgenössischen Empfehlungen zu folgen, um die Waldschnepfe künftig besser zu schützen. Dafür will er im Rahmen der nächsten Revision der gesetzlichen Grundlagen im Laufe des Jahres eine Verschiebung der Jagdzeit auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr vorschlagen, was die Entnahme einheimischer Schnepfen deutlich reduzieren würde. Eine vollständige Abschaffung der traditionsreichen Schnepfenjagd im Kanton Freiburg sei hingegen nicht vorgesehen.

Zudem plane der Staatsrat, weitere Wildruhezonen für die Tiere einzurichten. Eine Vernehmlassung der Direktionen und betroffenen Kreise zu den neu vorgeschlagenen Perimetern für die Wildruhezonen ist für Anfang 2024 vorgesehen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema