Bern (energate) - Die Axpo darf das Kernkraftwerk Beznau nur noch bis zu einer Wassertemperatur der Aare von 25 Grad unvermindert betreiben. Übersteigt die Flusstemperatur diese Grenze, darf der Kraftwerksbetreiber kein Kühlwasser mehr einleiten, verfügte jetzt das Bundesamt für Energie (BFE). Für die Axpo heisst das: Das Kraftwerk muss dann stark heruntergeregelt oder sogar ganz abgeschaltet werden. Der Betreiber bezeichnete diese Anordnung in einer ersten Reaktion als "nicht nachvollziehbar". Das Unternehmen werde die Verfügung "im Detail prüfen" und danach das weitere Vorgehen bestimmen, teilte die Axpo mit.
Gewässerschutz hat Vorrang
Hintergrund der
Verfügung des BFE ist, dass die Aare im Sommer 2018 die Temperaturlimite von 25 Grad mehrfach überschritten hatte. Auch andere Flüsse in der Schweiz überstiegen diese in der Gewässerschutzverordnung festgelegte Grenze teilweise deutlich. Die Folge war ein dramatisches Fischsterben. Vor allem die Bestände von Äschen und Forellen schrumpften stark. Schweizweit drohen in diesem Sommer erneut sehr hohe Flusstemperaturen. So wurden während der heissen Tage im Juni teilweise bereits höhere Temperaturen gemessen als im August 2018.
Das Bundesamt für Energie hat daher angekündigt, zu überprüfen, ob die Bewilligung für die Einleitung von Kühlwasser am Kernkraftwerk Beznau in die Aare grundsätzlich angepasst oder neu erteilt werden muss. Ein entsprechendes Verfahren hat die Behörde jetzt eröffnet. Beznau ist neben Mühleberg das einzige Kernkaftwerk mit Flusswasserkühlung. Leibstadt und Gösgen haben Kühltürme. Da für das Kraftwerk Mühleberg eine Einleitungsbewilligung, die sich von Beznau unterscheidet, sieht das BFE dort aktuell keinen Handlungsbedarf, erklärte eine Sprecherin auf Nachfrage von energate.
Axpo: "Nicht verhältnismässig"
Um eine erneute Überhitzung der Aare zu verhindern, hat das BFE zudem verfügt, dass einer allfälligen Beschwerde des Betreibers Axpo die aufschiebende Wirkung entzogen wird. Damit ist die Verfügung ab sofort gültig. Der Betreiber erachtet das als "nicht verhältnismässig". "Axpo ist der Meinung, dass die Dringlichkeit zur Überprüfung der bestehenden Bewilligung und für die Anordnung derartiger Massnahmen nicht gegeben ist", erklärte das Unternehmen.
Die vom BFE verfügte Betriebseinschränkung geht nach Ansicht des Betreibers "deutlich zu weit". So verweist die Axpo darauf, dass sie im vergangenen Sommer die Leistung des Kraftwerks freiwillig auf 65 Prozent der Leistung gedrosselt habe. "Diese Massnahmen waren erfolgreich. Eine Beeinträchtigung der Aare unterhalb des Kraftwerks konnte nicht festgestellt werden", betont das Unternehmen. Der Betreiber weist zudem darauf hin, dass abgeregelter Atomstrom in der Schweiz häufig durch CO2-intensivem Strom aus Kohle oder Gas aus Deutschland ersetzt werde. Klimapolitisch sei das kontraproduktiv. /cs