Italien

Nach Berlusconis Tod: 20 Frauen verlieren den monatlichen Unterhalt

Silvio Berlusconi im Oktober 2022
Silvio Berlusconi im Oktober 2022Reuters / Guglielmo Mangiapane
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20 Frauen erhielten je 2500 Euro monatlich, nachdem sie in den vergangenen Jahren an Partys des italienischen Ex-Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi teilgenommen hatten.

Mit dem Tod von Italiens Ex-Premier Silvio Berlusconi im vergangenen Juni haben 20 Frauen, die in den vergangenen Jahren an Partys in der Luxusresidenz des Medienunternehmers und Politikers teilgenommen hatten, den monatlichen Unterhalt verloren, den sie von Berlusconi bezogen. Nach dem Tod des früheren Ministerpräsidenten stoppten dessen Kinder die Unterhaltszahlungen in Höhe von je 2500 Euro monatlich, berichtete die Mailänder Tageszeitung „Corriere della Sera“ am Freitag.

Mailänder Staatsanwälte hatten Berlusconi vorgeworfen, den Frauen „Monatsgehälter“ für ihr Schweigen über ausschweifende Abende in seiner Residenz zu zahlen. Berlusconi zahlte einigen der Frauen auch die Miete. Die Frauen, die in Berlusconis Residenz verkehrten, müssen jetzt nach dessen Tod die Wohnungen verlassen, in denen sie seit Jahren lebten, so das Blatt.

Nach Ansicht von Ermittlern sollen Berlusconi und seine Anwälte mit diesen Beiträgen systematisch die Zeugen im sogenannten „Ruby“-Prozess bestochen haben, bei dem der Medienunternehmer wegen Amtsmissbrauchs und Sex mit der damals minderjährigen Karima El Marough alias „Ruby“ angeklagt war.

„Entschädigung für den Imageschaden“

Berlusconis Rechtsanwälte hatten die Vorwürfe der Mailänder Staatsanwaltschaft entschieden zurückgewiesen. Der monatliche Scheck galt für den verstorbenen Vorsitzenden der rechtskonservativen Partei Forza Italia als eine Art Entschädigung für den Imageschaden, den die an den sogenannten Ruby-Prozessen beteiligten jungen Frauen erlitten hatten. Ihr Mandant sei lediglich freigiebig gegenüber Frauen, deren Ruf wegen der Ruby-Affäre schwer geschädigt worden sei, hieß es. Berlusconi wurde im vergangenen Februar vom Vorwurf der Zeugenbestechung freigesprochen. (APA)

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