Strafanzeige
Früherer SVP-Nationalrat Mörgeli unter Verdacht – parlamentarische Immunität wird geprüft

Die Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den früheren SVP-Nationalrat und «Weltwoche»- Redaktor Christoph Mörgeli.

Pascal Hollenstein
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Christoph Mörgeli bezeichnete die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin ein einem Tweet als «Falschbeschuldigerin»

Christoph Mörgeli bezeichnete die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin ein einem Tweet als «Falschbeschuldigerin»

key/az

Christoph Mörgeli, Nationalrat der Zürcher SVP von 1999 bis zu seiner Abwahl 2015, führt die Feder spitz und angriffig. Das zeigt er in seiner derzeitigen Position als Redaktor der «Weltwoche» und als Twitterer. Auch als Politiker zielte Mörgeli stets auf den Mann und noch lieber auf die Frau. Womöglich ist er am Dreikönigstag 2015 aber zu weit gegangen. Nach Mitternacht versandte Mörgeli in jener Winternacht einen Tweet, in dem er die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin als «Falschbeschuldigerin» bezeichnete.

Dann geschah: nichts. Bis jetzt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft führe ein Verfahren wegen übler Nachrede und eventuell Verleumdung gegen Mörgeli, bestätigt eine Sprecherin. Das Verfahren kam in Gang, nachdem Spiess-Hegglin den Tweet nach eigenen Angaben erst im Juni 2018 entdeckt und Anzeige erstattet hatte. Spiess-Hegglin zielt in ihrem Strafantrag auf eine Verurteilung Mörgelis. Sie sei «nicht vergleichsbereit», schreibt sie.

Im Umfeld der «Weltwoche» haben es bereits andere mit der Justiz zu tun bekommen, als sie unterstellten, im Zusammenhang mit den Ereignissen an der Zuger Landammannfeier 2014 habe Spiess-Hegglin den Zuger SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann falsch beschuldigt. Philipp Gut, stellvertretender Chefredaktor des Blattes, ist vom Bezirksgericht Zürich genau deswegen verurteilt worden. In einem Artikel mit der Überschrift «Die fatalen Folgen eines Fehltritts» hatte Gut 2015 die These verfolgt, Spiess-Hegglin habe Markus Hürlimann wider besseres Wissen planmässig beschuldigt, sie mit Drogen sediert und sich an ihr sexuell vergangen zu haben. Spiess-Hegglin habe damit von einem einvernehmlichen sexuellen Fehltritt nach einem feuchtfröhlichen Abend ablenken wollen, so Gut weiter.

Auch «Weltwoche»-Vizechef im Visier der Justiz

Das Bezirksgericht Zürich freilich sah in seinem Urteil 2017 keine Anhaltspunkte, dass Guts These stimmen könnte oder dass er auch nur schon ernsthafte Gründe hatte, sie für wahr zu halten. Das Bild, das Gut in seinem Artikel von Spiess-Hegglin gezeichnet habe, lasse diese in einem derart schlechten Licht erscheinen, «dass sie im Ansehen der Mitmenschen empfindlich herabgesetzt wird», so das Gericht. Gut sei deshalb zu verurteilen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Gut Berufung eingelegt hat. Die Sache soll nun am 12. März 2019 vor Zürcher Obergericht erneut verhandelt werden. Allerdings hat sich in der Zwischenzeit die These von der Falschbeschuldigung durch Spiess-Hegglin als noch schwächer erwiesen als beim ersten Urteilsspruch. Gut hatte in seinem Artikel weitgehend die Argumentation übernommen, die Markus Hürlimann selber in einer Strafanzeige gegen Spiess-Hegglin verfolgt hatte. Die Zuger Staatsanwaltschaft hat dieses Verfahren aber am 7. Mai 2018 eingestellt. Es könne Spiess-Hegglin nicht nachgewiesen werden, dass sie wider besseres Wissen Hürlimann beschuldigt habe.

Parlamentarische Immunität wird geprüft

Auch wenn der Vorwurf der «Falschbeschuldigung» damit mehrfach justiziell widerlegt ist, gilt für Mörgeli die Unschuldsvermutung. Die Zürcher Staatsanwaltschaft schreibt zudem, man prüfe im Zusammenhang mit seinem Tweet auch die Frage der parlamentarischen Immunität, die Mörgeli zu diesem Zeitpunkt noch genoss. Indes gilt diese nur für Handlungen und Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der politischen Arbeit stehen.