Weinetikett-Pflichtangaben erklärt

Das Weinetikett richtig lesen und Ihren Lieblingswein kennenlernen

Für viele spielt das Weinetikett eine wichtige Rolle. Deshalb möchten wir unsere Etiketten mal etwas genauer unter die Lupe nehmen: Welche Angaben sind verpflichtend, welche Informationen können wahlweise verwendet werden?

Das Aushängeschild eines jeden Weins ist das Weinetikett. Neben dem Design auf dem Etikett finden Sie auch einige Angaben zum Wein, denn gesetzlich ist es vorgeschrieben, bestimmte Eigenschaften des Weins anzugeben. Dies sind die Pflichtangaben auf dem Weinetikett. Wir erklären Ihnen, welche Informationen auf dem Weinetikett vorhanden sein müssen und wie Sie das Weinetikett richtig lesen.

Freiwillige Angaben auf dem Weinetikett:
Auch hier gilt der Grundsatz: Was auf dem Etikett drauf steht, muss auch wahr sein und darf den Verbraucher nicht täuschen.

1 Rebsorte: Mindestens 85 Prozent des Weins wurden aus dieser Sorte gekeltert.
2 Weinort und Lage: Angaben zur genauen
geografischen Herkunft des Weins (etwa eine bekannte Weinbergs-Lage
3 Geschmack: Gesetzlich definierte Geschmacksangaben sind „süß“, „lieblich“,
„halbtrocken“ und „trocken“. Sie können etwa durch „feinherb“, „fruchtig“ oder „edelsüß“ ersetzt werden.
4 Jahrgang: Mindestens 85 Prozent der Trauben im Wein sind in diesem Jahr geerntet worden.
5 Angaben zu Trinktemperatur, Speiseempfehlung
und auch Weinbeschreibungen sind seit 2007 zulässig.

Pflichtangaben auf dem Weinetikett bei deutschen Weinen:
Das deutsche Weingesetz regelt, was auf dem Rückenetikett stehen muss. Die Vorderseite ist eigentlich nur eine Werbefläche. Wenn der Wein kein Rückenetikett hat, müssen die Informationen vorne mit drauf. Die Pflichtangaben auf einem Weinetikett sind die Herkunftsbezeichnung, der Alkoholgehalt, die
Mengenangabe in Litern und der Hersteller/ Abfüller. Daneben sind die Los-Nummer und die Angabe einiger Allergene vorgeschrieben (z. B. Sulfite).

6 Geografische Herkunft: Alle Weine müssen
einen Hinweis auf ihre Herkunft tragen
(Mitgliedstaat oder Drittland); bei Qualitäts- und
Prädikatsweinen ist das Weinanbaugebiet eine Pflichtangabe.
7 Loskennzeichnung: Sie dient zur Identifizierung
des Tropfens und wird beim Qualitätswein durch die Prüfungsnummer ersetzt.
Amtliche Prüfungsnummer: Sie wird jedem Qualitäts- und Prädikatswein zugeteilt, nachdem er analytisch (im Labor) und sensorisch (durch Verkostung) bei der amtlichen Qualitätsweinprüfung kontrolliert wurde.
Alkoholgehalt: Wird immer durch volle oder halbe Einheiten in Volumenprozent angegeben.
8 Qualitätsstufe: Landwein, Qualitätswein oder Prädikatswein.
9 Abfüller: Pflicht sind Name des Abfüllers und der Ort, indem er seinen Sitz hat. Wenn der Erzeuger seine eigenen Trauben verarbeitet, steht dort „Erzeugerabfüllung“. Die Bezeichnung „Abfüller“ auf einem Weinetikett bedeutet, dass der Wein aus gekauftem Traubengut hergestellt ist.
10 Enthält Sulfite: Seit 2006 ist diese Angabe
verpflichtend. Dies bedeutet, dass der Wein Schwefel enthält und der Wein dadurch länger gelagert werden kann.
11 Nennvolumen: Das ist die Mengenangabe.